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1. Ausschließliche Geltung der AGB
Durch Auftragserteilung gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen als durch den Besteller angenommen. Sie behalten auch während der gesamten Geschäftsverbindung Geltung, wenn nicht eine schriftliche Änderung erfolgt. Nur von uns schriftlich bestätigte Abänderungen sind bindend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers binden uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Preise
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich grundsätzlich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Versicherung, Fracht, Verpackung und Stempelkosten. Aufträge, für welche Preise nicht vereinbart worden sind, werden zu angemessenen Tagespreisen berechnet. Tritt eine wesentliche Änderung der preisbildenden Faktoren, bei Löhnen, Materialkosten etc. ein, so halten wir uns die Neufestsetzung des Preises nach Absprache mit dem Besteller oder den Rücktritt vom Vertrage vor.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt erst durch unsere schriftliche Annahme des Auftrages oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande. Dies gilt auch für Online-Bestellungen. Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden zu abgeschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, stellen nur Annäherungswerte dar und sind unverbindlich. Außerdem behalten wir uns technisch erforderliche oder für die Formgebung notwendige Änderungen vor.
4. Verpackung
Die bestellte Ware wird in handelsüblicher Weise nach unserem Ermessen verpackt. Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen.
5. Lieferung, Lieferkosten
Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Bahn, Post, Spedition oder eigene LKW. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem direkt übersandt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung von unserem Lager oder von dem Lager unseres Lieferanten. Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
6. Lieferzeit, höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen
Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt, wenn alle Unterlagen, die zur Erledigung des Auftrages beizubringen sind, vorliegen und die Auftragsbestätigung erfolgt ist. Sie gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Ordnungsgemäße und rechtzeitige Belieferung unserer Vorlieferanten ist vorausgesetzt. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, z.B. durch Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh und Baustoffe usw., so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, wenn vorgenannte Umstände bei unserem Vorlieferanten eintreten. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Entsprechendes gilt für den Fall von Arbeitskämpfen. Verlängert sich aus den vorgenannten Gründen die Lieferzeit oder werden wir aufgrund der vorgenannten Umstände von der Leistungsverpflichtung frei, so ergeben sich hieraus keine Schadenersatzansprüche des Bestellers. Treten die oben genannten Umstände beim Besteller ein, so gelten die gleichen Regelungen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Abrufaufträge müssen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von sechs Monaten abgenommen werden.
7. Fälligkeit, Zahlung und Aufrechnung
Der Kaufpreis wird mit Lieferung der bestellten Ware fällig. Die Zahlung erfolgt per Nachnahme, Vorkasse, Rechnung oder Einzugsermächtigung. Liegt der Lieferort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt die Zahlung ausschließlich per Vorkasse, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Preisstellung und Berechnung gelten in EURO. Alle nach Vertragsabschluss (Datum der Auftragsbestätigung) eintretenden Veränderungen des Wechselkurses gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. 30 Tage ab Rechnungszugang berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998. An unbekannte Besteller wird nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme versandt. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres Bestellers voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bieten, z.B. Vergleichs- oder Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellung o. ä., sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies entbindet den Besteller jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus dem von uns bereits erfüllten Teil des Vertrages. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nur zulässig, soweit Gegenansprüche des Bestellers rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
8. Rückgaberecht
Wir nehmen ungenutzte Geräte in Originalverpackung innerhalb von zehn Tagen ab Lieferdatum zurück. Die Rücksendung erfolgt für uns kostenfrei. Für die Rücknahme berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% des Listenpreises.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist zur Einziehung dieser Forderung solange berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen den Drittschuldner bekannt zu geben und diesem die Abtretung anzuzeigen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zu der anderen verarbeiteten Ware. Wird die Vorbehaltsware ach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die daraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, dem Besteller nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen auf Verlangen und nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen um 20% überschritten wird.
10. Garantie, Untersuchungspflicht, Haftung nur für Deutschland
Wir stehen für Mängel, die bei Gefahrübergang an der Ware vorhanden sind, während einer Gewährleistungszeit von sechs Monaten für alle Waren und einer zusätzlichen Gewährleistungsfrist von weiteren sechs Monaten für elektrische Einbauteile gemäß den nachstehenden Regeln ein. Darüber hinausgehende Gewährleistungsfristen müssen separat schriftlich vereinbart werden: Der Besteller muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf ihre Mangelfreiheit untersuchen. Fehlerhafte Ware darf nicht weiterverarbeitet werden. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, wird dieser nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung behoben. Für Mängel, die durch falsche Handhabung des Bestellers, übermäßige Belastung, Einwirkung von Hitze oder Kälte, Unterlassen von notwendiger Schmierung, von chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einwirkung o. ä. entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. Die Ansprüche werden grundsätzlich durch Begutachtung des Gerätes in unserem Werk geprüft. Die Einsendung von defekten Geräten erfolgt ausschließlich nach Absprache mit uns. Die Kosten der Rücksendung für Porto und Verpackung gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers. Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir nicht innerhalb einer von ihm gesetzten Nachfrist von sechs Wochen nachbessern oder Ersatz liefern. Sollte nach Absprache mit uns ein Gerät vor Ort repariert werden, so vergüten wir die dafür entstehenden Kosten gegen Nachweis bis zu 45,00 EURO netto. Notwendige Ersatzteilbestellungen sind grundsätzlich mit der Gerätenummer und mit Verkaufsdatum zu versehen, die ausgewechselten Originalteile sind an uns zurückzusenden. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ergeben. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Im Übrigen werden sämtliche Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt deutsches Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.
Durch Auftragserteilung gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen als durch den Besteller angenommen. Sie behalten auch während der gesamten Geschäftsverbindung Geltung, wenn nicht eine schriftliche Änderung erfolgt. Nur von uns schriftlich bestätigte Abänderungen sind bindend. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers binden uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Preise
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten alle Angebote freibleibend und unverbindlich. Sie verstehen sich grundsätzlich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer, Versicherung, Fracht, Verpackung und Stempelkosten. Aufträge, für welche Preise nicht vereinbart worden sind, werden zu angemessenen Tagespreisen berechnet. Tritt eine wesentliche Änderung der preisbildenden Faktoren, bei Löhnen, Materialkosten etc. ein, so halten wir uns die Neufestsetzung des Preises nach Absprache mit dem Besteller oder den Rücktritt vom Vertrage vor.
3. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt erst durch unsere schriftliche Annahme des Auftrages oder durch die Lieferung der bestellten Ware zustande. Dies gilt auch für Online-Bestellungen. Ergänzungen, Änderungen oder mündliche Nebenabreden zu abgeschlossenen Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte und Farbtöne, die in Katalogen, Preislisten und anderen Drucksachen enthalten sind, stellen nur Annäherungswerte dar und sind unverbindlich. Außerdem behalten wir uns technisch erforderliche oder für die Formgebung notwendige Änderungen vor.
4. Verpackung
Die bestellte Ware wird in handelsüblicher Weise nach unserem Ermessen verpackt. Die Verpackung wird billigst berechnet und nicht zurückgenommen.
5. Lieferung, Lieferkosten
Lieferungen erfolgen nach unserer Wahl durch Bahn, Post, Spedition oder eigene LKW. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers diesem direkt übersandt, so geht mit ihrer Auslieferung an unseren Versandbeauftragten, spätestens mit Verlassen des Werkes/Lagers, die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Lieferung von unserem Lager oder von dem Lager unseres Lieferanten. Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Bestellers.
6. Lieferzeit, höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen
Die angegebenen Lieferzeiten sind freibleibend. Eine Lieferfrist beginnt, wenn alle Unterlagen, die zur Erledigung des Auftrages beizubringen sind, vorliegen und die Auftragsbestätigung erfolgt ist. Sie gilt als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft angezeigt ist. Ordnungsgemäße und rechtzeitige Belieferung unserer Vorlieferanten ist vorausgesetzt. Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abgewendet werden konnten, z.B. durch Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh und Baustoffe usw., so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist angemessen. Dies gilt auch, wenn vorgenannte Umstände bei unserem Vorlieferanten eintreten. Wird durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei. Entsprechendes gilt für den Fall von Arbeitskämpfen. Verlängert sich aus den vorgenannten Gründen die Lieferzeit oder werden wir aufgrund der vorgenannten Umstände von der Leistungsverpflichtung frei, so ergeben sich hieraus keine Schadenersatzansprüche des Bestellers. Treten die oben genannten Umstände beim Besteller ein, so gelten die gleichen Regelungen auch für seine Abnahmeverpflichtung. Abrufaufträge müssen, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von sechs Monaten abgenommen werden.
7. Fälligkeit, Zahlung und Aufrechnung
Der Kaufpreis wird mit Lieferung der bestellten Ware fällig. Die Zahlung erfolgt per Nachnahme, Vorkasse, Rechnung oder Einzugsermächtigung. Liegt der Lieferort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt die Zahlung ausschließlich per Vorkasse, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Preisstellung und Berechnung gelten in EURO. Alle nach Vertragsabschluss (Datum der Auftragsbestätigung) eintretenden Veränderungen des Wechselkurses gehen zu Lasten des Bestellers. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung der Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. 30 Tage ab Rechnungszugang berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998. An unbekannte Besteller wird nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme versandt. Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres Bestellers voraus. Bei Bekanntwerden von Gründen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bieten, z.B. Vergleichs- oder Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellung o. ä., sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies entbindet den Besteller jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus dem von uns bereits erfüllten Teil des Vertrages. Die Zurückbehaltung von Zahlungen oder Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nur zulässig, soweit Gegenansprüche des Bestellers rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
8. Rückgaberecht
Wir nehmen ungenutzte Geräte in Originalverpackung innerhalb von zehn Tagen ab Lieferdatum zurück. Die Rücksendung erfolgt für uns kostenfrei. Für die Rücknahme berechnen wir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15% des Listenpreises.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderung des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt er schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist zur Einziehung dieser Forderung solange berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen den Drittschuldner bekannt zu geben und diesem die Abtretung anzuzeigen. Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass für Letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die gelieferte Ware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so erlischt unser Eigentumsvorbehalt dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zu der anderen verarbeiteten Ware. Wird die Vorbehaltsware ach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die daraus abgetretenen Forderungen hat uns der Besteller unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Wir verpflichten uns, dem Besteller nach den vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherungen auf Verlangen und nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen um 20% überschritten wird.
10. Garantie, Untersuchungspflicht, Haftung nur für Deutschland
Wir stehen für Mängel, die bei Gefahrübergang an der Ware vorhanden sind, während einer Gewährleistungszeit von sechs Monaten für alle Waren und einer zusätzlichen Gewährleistungsfrist von weiteren sechs Monaten für elektrische Einbauteile gemäß den nachstehenden Regeln ein. Darüber hinausgehende Gewährleistungsfristen müssen separat schriftlich vereinbart werden: Der Besteller muss die Ware unverzüglich nach Erhalt auf ihre Mangelfreiheit untersuchen. Fehlerhafte Ware darf nicht weiterverarbeitet werden. Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, wird dieser nach unserer Wahl durch Ersatzlieferung oder Mängelbeseitigung behoben. Für Mängel, die durch falsche Handhabung des Bestellers, übermäßige Belastung, Einwirkung von Hitze oder Kälte, Unterlassen von notwendiger Schmierung, von chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einwirkung o. ä. entstanden sind, übernehmen wir keine Haftung. Die Ansprüche werden grundsätzlich durch Begutachtung des Gerätes in unserem Werk geprüft. Die Einsendung von defekten Geräten erfolgt ausschließlich nach Absprache mit uns. Die Kosten der Rücksendung für Porto und Verpackung gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers. Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir nicht innerhalb einer von ihm gesetzten Nachfrist von sechs Wochen nachbessern oder Ersatz liefern. Sollte nach Absprache mit uns ein Gerät vor Ort repariert werden, so vergüten wir die dafür entstehenden Kosten gegen Nachweis bis zu 45,00 EURO netto. Notwendige Ersatzteilbestellungen sind grundsätzlich mit der Gerätenummer und mit Verkaufsdatum zu versehen, die ausgewechselten Originalteile sind an uns zurückzusenden. Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haften wir im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Für Ersatzlieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus den vom Besteller eingereichten Unterlagen ergeben. Mängel eines Teils der Ware berechtigen den Besteller nicht, die gesamte Ware zu beanstanden. Im Übrigen werden sämtliche Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes. Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist das für unseren Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen. Es gilt deutsches Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.